VOLKSABSTIMMUNGEN IN ÖSTERREICH SIND MÖGLICH!

Medienberichte der letzten Monate erweckten den Eindruck, als bedürfte es einer einig und fest entschlossenen Bundesregierung, um Volksabstimmungen über Änderungen unserer Bundesverfassung durchführen zu können.
Das ist aber ganz und gar unrichtig: Da gibt es einmal den Artikel 44 Abs. 3 unserer Bundesverfassung, der ganz klar sagt, dass über
jede Gesamtänderung der Bundesverfassung zwingend
eine Volksabstimmung durchzuführen ist. Da kann jede Bundesregierung Sturm laufen, es wird ihr nichts nützen.

Zweitens sagt aber bereits zitierter Artikel unserer Bundesverfassung noch etwas: dass nämlich auch über eine Teiländerung unserer Verfassung (also über jedes Bundesverfassungsgesetz) eine Volksabstimmung durchzuführen ist - wenn dies von einem Drittel der Mitglieder des Nationalrates oder des Bundesrates verlangt wird!
Das heißt also, was immer unsere neue Bundesregierung zu dem Thema "Volksabstimmungen" in ihr Koalitionsabkommen hineingeschrieben hat, es liegt sehr wohl in der Hand der Opposition - soferne sie sich einig ist -, eine Volksabstimmung über ein noch so kleines Bundesverfassungsgesetz zu verlangen. Und diese Volksabstimmung muss
dann durchgeführt werden.
Man darf gespannt bleiben, ob die Opposition von dieser Möglichkeit jemals Gebrauch machen wird!?



BM a. D. Dr. Marilies Flemming, Vizepräsidentin der Europäischen Seniorenunion, per E-Mail
erschienen am Sa, 6.12.

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